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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 16-V-20-0052

Betreff

Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Wiesbaden gemäß § 121 (7) HGO

Ziel der Vorlage

Nach § 121 (7) HGO hat die Landeshauptstadt Wiesbaden mindestens einmal in jeder Wahlzeit zu prüfen, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des § 121 (1) HGO erfüllt und inwieweit die Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.

Informationen

Vom:
06.09.2016
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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