Sitzungsvorlage 16-V-20-0052
Betreff
Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Wiesbaden gemäß § 121 (7) HGO
Ziel der Vorlage
Nach § 121 (7) HGO hat die Landeshauptstadt Wiesbaden mindestens einmal in jeder Wahlzeit zu prüfen, inwieweit ihre wirtschaftliche Betätigung noch die Voraussetzungen des § 121 (1) HGO erfüllt und inwieweit die Tätigkeiten privaten Dritten übertragen werden können.
Informationen
Vom:
06.09.2016
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
22.09.2016
Stadtverordnetenversammlung
06.09.2016
Beteiligungsausschuss