Sitzungsvorlage 16-V-20-0042
Betreff
Neuregelung der Aufnahme von Darlehen (§ 103 HGO) und langfristigen Kassenkrediten (§ 105 HGO)
Ziel der Vorlage
Im Rahmen der Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wurden die
§§ 103 und 105 HGO überarbeitet. Die Neuregelungen eröffnen die Möglichkeit der Delegation von Aufgaben des Magistrats auf ein einzelnes Magistratsmitglied (hier: die Aufnahme von Darlehen und langfristigen Kassenkrediten).
Eine Aufgabendelegation auf den Stadtkämmerer wird die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) in dieser Hinsicht auch künftig sicherstellen
(§ 71 HGO bleibt hiervon unberührt).
Informationen
Vom:
14.09.2016
Art:
Öffentlicher Vorgang
Dokumente
Ergebnisse
22.09.2016
Stadtverordnetenversammlung
14.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss