Sitzungsvorlage 16-V-70-0003
Betreff
Jahresabschluss 2015 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
06.09.2016
Art: