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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 16-V-70-0003

Betreff

Jahresabschluss 2015 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung

Ziel der Vorlage

Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Informationen

Vom:
06.09.2016
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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