Sitzungsvorlage 16-V-50-0007
Betreff
Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden; Rücknahme der Beleihung im Rahmen des SGB II
Ziel der Vorlage
Die Landeshauptstadt Wiesbaden setzt das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) als sogenannte Optionskommune (zugelassener kommunaler Träger) um. Das gesetzlich vorgeschriebene Fallmanagement für unter 25jährige Leistungsberechtigte wird bisher von der Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden wahrgenommen und soll künftig im Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge im Kommunalen Jobcenter erfolgen.
Informationen
Vom:
29.06.2016
Art:
Öffentlicher Vorgang