Sitzungsvorlage 15-V-61-0031
Betreff
Bebauungsplan "Östlich des Landeshauses" im Ortsbezirk Südost - Satzungsbeschluss -
Ziel der Vorlage
Mit dem Bebauungsplan Östlich des Landeshauses soll die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung der überwiegend denkmalgeschützten Gebäude im Planbereich geschaffen werden. Das ursprünglich mit dem Bebauungsplan Hauptpost / Hauptbahnhof aus dem Jahre 1971 definierte Ziel, das Baugebiet in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln, wird nicht mehr weiter verfolgt, da dem Erhalt der gründerzeitlichen Villenbebauung heute eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Weiter soll der Wohnungsbestand im Planungsbereich in Anbetracht der aktuellen Nachfrage nach Wohnraum auch zukünftig gesichert werden. Das Quartier ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung geprägt von Wohn- und Büronutzungen.
Die beiden Grundstücke im Eckbereich Kaiser-Friedrich-Ring / Biebricher Allee sowie im südlichen Planbereich sollen im Sinne einer Stadtreparatur einer angemessenen Neubebauung mit überwiegend gewerblicher Nutzung (Büro) zugeführt werden.
Informationen
Vom:
01.12.2015
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
17.12.2015
Stadtverordnetenversammlung
03.12.2015
Ortsbeirat Südost