Sitzungsvorlage 15-V-04-0014
Betreff
Bornhofenweg, Walkmühle, Flur 28, Flst. 218/34 und 218/35 - Bauvoranfrage zum städtebaulichen Konzept zur Bebauung der Erweiterungsfläche auf dem Areal der Walkmühle
Ziel der Vorlage
Die WIM Liegenschaftsfonds GmbH & CO,KG plant die zurzeit nicht bebauten Grundstücke im näheren Umfeld der Walkmühle, Flur 28, Flst. 218/34 und 218/35 mit einer Wohnbebauung zu bebauen.
Die mit der Bauvoranfrage eingereichte Planung entspricht, bis auf den dargestellten Abbruch der Gewölbekeller, dem mit Stadtverordnetenbeschluss vom 23.Mai 2013, Nr. 0215 be-schlossenen Konzept zur dauerhaften Nutzung der Walkmühle als Zentrum der bildenden Kunst.
Im Rahmen dieser Bauvoranfrage soll die Einfügung bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung ge-klärt werden und auch der Abbruch der im Lageplan in Gelb dargestellten unterirdischen Gewöl-bekeller, Einzelkulturdenkmale im Sinne eines Sachteils nach § 2 Abs. 1 Hessischen Denkmal-schutzgesetzes (HDSchG).
Informationen
Vom:
10.11.2015
Art:
Öffentlicher Vorgang