Sitzungsvorlage 15-V-51-0017
Betreff
Mindestpersonalbedarf nach dem Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG)
Ziel der Vorlage
Der personellen Ausstattung in den städtischen Kindertagesstätten liegt aktuell die Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder (MVO) zugrunde. Das am 01.01.2014 in Kraft getretene Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) löste die MVO ab, sah aber übergangsweise die Beibehaltung der Mindeststandards nach MVO bis 31.08.2015 vor. Ab 01.09.2015 ist der Fachkraftbedarf in den städtischen Kindertagesstätten den Mindeststandards nach dem HessKiföG anzupassen. Die bisher gruppenbezogene Personalberechnung wird durch eine kindbezogene Ermittlung des personellen Mindestbedarfs ersetzt. Mit dem neuen HessKiföG werden die Regelungen der Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und -tagespflege gebündelt und mit weitgehend einheitlicher Fördersystematik in das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) aufgenommen.
Informationen
Vom:
04.11.2015
Art:
Öffentlicher Vorgang