Sitzungsvorlage 15-V-70-0005
Betreff
Wirtschaftsplan 2016 und 2017 und Mittelfristplanung 2018 und 2019 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.
Informationen
Vom:
15.09.2015
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
01.10.2015
Stadtverordnetenversammlung
15.09.2015
Beteiligungsausschuss