Sitzungsvorlage 15-V-70-0003
Betreff
Jahresabschluss 2014 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
15.09.2015
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
01.10.2015
Stadtverordnetenversammlung
15.09.2015
Beteiligungsausschuss