Sitzungsvorlage 15-V-80-6001
Betreff
Neufassung der Dienstanweisung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (DVL)
Ziel der Vorlage
Im Jahre 2013 hat der Hessische Landtag das Hessische Vergabegesetz beschlossen und in diesem Zuge die bislang per Erlass der Hessischen Landesregierung eingeführten Wertgrenzen für die anlasslose Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung in dieses übernommen. Auch das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz, das aktuell das Hessische Vergabegesetz abgelöst hat, führt diese Regeln unverändert fort; mithin ist nun von einer dauerhaften Erleichterung der Vergabe innerhalb der geseztlich geregelten Wertgrenzen auszugehen. Daher erscheint auch eine entsprechende Anpassung der städtischen Vergaberegeln angezeigt. Gleichzeitig soll der technischen Entwicklung dadurch Rechnung getragen werden, dass für die Erteilung von Aufträgen nicht mehr strikt an der Schriftform festgehalten wird; vielmehr soll die Auftragserteilung in ausgewählten Fällen auch per Email zulässig sein. Weiterhin erfolgen diverse redaktionelle Änderungen durch begriffliche Anpassungen an die vergabe-rechtlichen Termini (z.B. Ersatz des Begriffs "Bieter" durch "Unternehmen" u.ä.m.).
Informationen
Vom:
16.09.2015
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
01.10.2015
Stadtverordnetenversammlung
16.09.2015
Revisionsausschuss
Beschluss liegt noch nicht vor!