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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 15-V-37-0001

Betreff

Frauenförderplan Dienststelle Berufsfeuerwehr Wiesbaden 2015 bis 2020

Ziel der Vorlage

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet die Stadt, für die einzelnen Dienststellen Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen. Sie sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuell gültige Frauenförderplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienststelle Berufsfeuerwehr Wiesbaden.

Informationen

Vom:
17.03.2015
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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