Sitzungsvorlage 15-V-37-0001
Betreff
Frauenförderplan Dienststelle Berufsfeuerwehr Wiesbaden 2015 bis 2020
Ziel der Vorlage
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet die Stadt, für die einzelnen Dienststellen Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen. Sie sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der aktuell gültige Frauenförderplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienststelle Berufsfeuerwehr Wiesbaden.
Informationen
Vom:
17.03.2015
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
26.03.2015
Stadtverordnetenversammlung