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Sitzungsvorlage 14-V-61-0022

Betreff

Städtebauliche Rahmenplanung "Wohnen westlich des Schlossparks" im Ortsbezirk Biebrich - Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB -

Ziel der Vorlage

Innerhalb der Biebricher Wohnsiedlung „Parkfeld“ liegen seit vielen Jahren die Flächen eines Erwerbsgartenbaubetriebs brach. Dieser ca. 2,5 ha große Bereich grenzt unmittelbar westlich an den Biebricher Schlosspark. Im Flächennutzungsplan 2010 ist der östliche Teil des Planbereichs bereits als geplante Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Biebrich 1970/1 setzt noch die frühere Erwerbsgartenbaunutzung fest. Ziel der städtebaulichen Rahmenplanung ist, ein übersichtlich strukturiertes und verträglich verdichtetes Wohngebiet für ca. 90 Wohneinheiten zu entwickeln. Die Wohnformen sollen sich räumlich so differenzieren, dass im östlichen Teil, der sich dem Biebricher Schlosspark zuwendet, der Einfamilienhausbau überwiegt und demgegenüber im westlichen Teil der Geschosswohnungsbau an die Albert-Schweitzer-Allee anschließt. Die vorhandene durchgängige und öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung in West-Ost Richtung zwischen der Albert-Schweitzer-Allee und dem Schlosspark wird wieder aufgenommen.

Informationen

Vom:
09.09.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Biebrich

Ergebnisse

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