Sitzungsvorlage 14-V-70-0005
Betreff
Jahresabschluss 2013 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
16.09.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
02.10.2014
Stadtverordnetenversammlung
16.09.2014
Beteiligungsausschuss