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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 05-V-70-0001

Betreff

Wirtschaftsplan 2005 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden

Ziel der Vorlage

Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

Informationen

Vom:
31.05.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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