Sitzungsvorlage 05-V-70-0001
Betreff
Wirtschaftsplan 2005 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Informationen
Vom:
31.05.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang