Sitzungsvorlage 14-V-70-0002
Betreff
Frauenförderplan 2014-2019 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) verpflichtet jede Dienststelle einen Frauenförderplan aufzustellen. Der Frauenförderplan ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Frauenförderplan für den Zeitraum 2014 bis 2019 ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes bei den Entsorgungsbetrieben des Landeshauptstadt Wiesbaden.
Informationen
Vom:
02.07.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
17.07.2014
Stadtverordnetenversammlung