Sitzungsvorlage 05-V-66-0221
Betreff
Einführung des Handy-Parkens in Wiesbaden - Probebetrieb
Ziel der Vorlage
Mit der 11. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung vom 28.01.2005 hat der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, in ihren gebührenpflichtigen Parkzonen sowohl die Parkgebühren mit elektronischen Mitteln entrichten zu lassen als auch die Parkzeit elektronisch zu überwachen. Diese für den Parkenden höchst komfortable Möglichkeit, nämlich
Ø den Parkvorgang über sein normales Mobiltelefon zu starten und zu beenden, ohne einen Parkscheinautomaten aufsuchen zu müssen
Ø sich nicht im Voraus auf das Parkzeitende festlegen zu müssen
Ø ohne Münzeinwurf parken zu können
Ø die Parkdauer minutengenau abgerechnet zu bekommen und
Ø die in einem Monat aufgelaufenen Parkgebühren im bargeldlosen Zahlungsverkehr begleichen zu können,
wird in Wiesbaden eingeführt und in einem halbjährlichen Probebetrieb getestet. Der Probebetrieb ist für die Landeshauptstadt Wiesbaden mit keinen Kosten verbunden.
Informationen
Vom:
07.06.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang