Sitzungsvorlage 05-V-66-0202
Betreff
Holbeinstraße - Teilentwidmung
Ziel der Vorlage
Der zurzeit bestehende Widerspruch zwischen der 1988 verfügten straßenrechtlichen Widmung der Holbeinstraße und der seit 1981 bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Sperrung der Holbeinstraße muss aufgehoben werden. Darauf weist unter anderem das Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 13.02.2003 in einem gegen die Stadt eingeleiteten Verwaltungsstreitverfahren hin (welches sich gegenwärtig in der Berufungsinstanz beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof befindet). In diesem Verfahren vertritt das Verwaltungsgericht die Auffassung, die Stadt verletze in der Holbeinstraße das Gebot rechtsstaatlichen Handelns.
Die Auflösung des juristischen Widerspruchs erfolgt durch eine Teilentwidmung eines Teilstücks der Holbeinstraße.
Informationen
Vom:
13.04.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
04.05.2005
Stadtverordnetenversammlung
13.04.2005
Ortsbeirat Nordost