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Sitzungsvorlage 05-V-61-0032

Betreff

Bebauungsplan "Tennelbachtal - 2. Änderung - Bereich nördlich der Höhenstraße" im Ortsbezirk Sonnenberg

Ziel der Vorlage

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HVGH) für den Bereich des Grundstücks Flur 17, Flurstück 406/4 festgestellt, dass die dort vorgesehene bauliche Ausnutzung (GRZ 0,15) in Kombination mit einer 2-Wohnungs-Klausel und zusätzlichen Festsetzungen nicht überbaubarer Grundstücksflächen und von Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nicht umsetzbar und damit abwägungsfehlerhaft ist. Durch den am 08.03.2005 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan "Ten-nelbachtal - 1. Änderung (Ergänzungsverfahren nach § 215a BauGB)" wurde dieser Mangel behoben. Im Rahmen einer Überprüfung hat sich herausgestellt, dass die Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs inhaltlich auf die Grundstücke Flur 17, Flurstücke 403/5, teilweise 402/1 sowie 397/2 übertragbar sind. Die planungsrechtliche Zielsetzung dieser Bebauungsplanänderung liegt in der Behebung dieser planungsrechtlichen Mängel auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches.

Informationen

Vom:
20.09.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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