Sitzungsvorlage 05-V-52-0014
Betreff
Notwendige Maßnahmen nach der Trinkwasserverordnung in den Sportstätten des Amtes 52;
Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Ziel der Vorlage
Nach der zum 01. Januar 2003 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung ist das Gesundheits-amt verpflichtet, alle Hausinstallationen bzw. Wasserversorgungsanlagen aus denen Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird zu überwachen. Insbesondere besteht Untersuchungspflicht auf Legionellen. Von den Betreibern werden mikrobiologische Untersuchungen und - je nach Befund - vorbeugende bzw. sanierungstechnische Maßnahmen gefordert. Für Erstmaßnahmen/ Beprobun-gen fallen nach Kostenschätzung des Amtes 64 für die Sportstätten des Amtes 52 voraussichtlich rd. 75.000 Euro an, für sanierungstechnische Maßnahmen mindestens 750.000 Euro.
Informationen
Vom:
13.09.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang