Sitzungsvorlage 05-V-37-0007
Betreff
Benennung eines Vertreters und eines Stellvertreters der Landeshauptstadt Wiesbaden im Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen / Süd
Ziel der Vorlage
Nach § 6 Satz 1 der Satzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen/Süd ist ein Vertreter der jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen. Nach § 6 Satz 2 ist jeweils ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Der Landeshauptstadt Wiesbaden steht in der Verbandsversammlung ein Vertreter mit einer Stimmenzahl von 2,11 zu.
Informationen
Vom:
13.09.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
29.09.2005
Stadtverordnetenversammlung