Sitzungsvorlage 14-V-61-0017
Betreff
Regionalplan Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien -
Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen sollen gemäß § 1 Absatz 3 des Hessischen Energiezukunftsgesetzes Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in einer Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche in geeigneten Gebieten festgelegt werden. Außerdem trifft der Sachliche Teilplan erneuerbare Energien weitergehende Festlegungen zu den erneuerbaren Energien Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft
Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17. Januar 2014 wurde die Landeshauptstadt Wiesbaden gebeten zu dem vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen.
Informationen
Vom:
06.05.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang