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Sitzungsvorlage 14-V-61-0017

Betreff

Regionalplan Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien - Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden

Ziel der Vorlage

Im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen sollen gemäß § 1 Absatz 3 des Hessischen Energiezukunftsgesetzes Vorranggebiete für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung in einer Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche in geeigneten Gebieten festgelegt werden. Außerdem trifft der Sachliche Teilplan erneuerbare Energien weitergehende Festlegungen zu den erneuerbaren Energien Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 17. Januar 2014 wurde die Landeshauptstadt Wiesbaden gebeten zu dem vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen.

Informationen

Vom:
06.05.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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