Sitzungsvorlage 05-V-20-0008
Betreff
Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) - Kommunales Wirtschaftsrecht
Ziel der Vorlage
Mit Entwurf vom 06.07.04 hat die Hessische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und anderer Gesetze vorgelegt. Das Gesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft getreten.
Mit Beschluss Nr. 0445 des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung vom 10.11.2004 wurde der Magistrat gebeten zu berichten
1. welche wirtschaftlichen Betätigungen die Landeshauptstadt Wiesbaden auch in Zukunft
wahrnehmen wird, weil für diese ein öffentliches Interesse besteht und sie in einem ange-
messenen Verhältnis zu unserer Leistungskraft stehen;
2. welche wirtschaftlichen Betätigungen der Landeshauptstadt Wiesbaden der Magistrat da-
hingehend überprüfen wird, ob nicht ein privater Dritter die Aufgabe in (mindestens) gleich guter
Weise erfüllen kann;
3. für welche wirtschaftliche Betätigungen der Landeshauptstadt Wiesbaden der Magistrat
voraussichtlich den Bestandsschutz in Anspruch nehmen wird.
Informationen
Vom:
07.06.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang