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Sitzungsvorlage 05-V-20-0008

Betreff

Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) - Kommunales Wirtschaftsrecht

Ziel der Vorlage

Mit Entwurf vom 06.07.04 hat die Hessische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und anderer Gesetze vorgelegt. Das Gesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft getreten. Mit Beschluss Nr. 0445 des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung vom 10.11.2004 wurde der Magistrat gebeten zu berichten 1. welche wirtschaftlichen Betätigungen die Landeshauptstadt Wiesbaden auch in Zukunft wahrnehmen wird, weil für diese ein öffentliches Interesse besteht und sie in einem ange- messenen Verhältnis zu unserer Leistungskraft stehen; 2. welche wirtschaftlichen Betätigungen der Landeshauptstadt Wiesbaden der Magistrat da- hingehend überprüfen wird, ob nicht ein privater Dritter die Aufgabe in (mindestens) gleich guter Weise erfüllen kann; 3. für welche wirtschaftliche Betätigungen der Landeshauptstadt Wiesbaden der Magistrat voraussichtlich den Bestandsschutz in Anspruch nehmen wird.

Informationen

Vom:
07.06.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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