Sitzungsvorlage 13-V-63-0014
Betreff
Vorkaufssatzung Linde Quartier
Ziel der Vorlage
Die Landeshauptstadt Wiesbaden zieht in Betracht, die am 28. August 2008 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes "LindeQuartier" im Stadtteil Mainz-Kostheim fortzuführen und beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Vorkaufssatzung nach § 25 Abs.1 Satz1 Nr. 2 Baugesetzbuch.
Informationen
Vom:
29.01.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Kostheim
Ergebnisse
29.01.2014
Ortsbeirat Kostheim