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Sitzungsvorlage 13-V-63-0014

Betreff

Vorkaufssatzung Linde Quartier

Ziel der Vorlage

Die Landeshauptstadt Wiesbaden zieht in Betracht, die am 28. August 2008 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes "LindeQuartier" im Stadtteil Mainz-Kostheim fortzuführen und beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Vorkaufssatzung nach § 25 Abs.1 Satz1 Nr. 2 Baugesetzbuch.

Informationen

Vom:
29.01.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Kostheim

Ergebnisse

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