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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 13-V-70-0007

Betreff

Grundsatzvorlage - Überwachung der Zuleitungskanäle gemäß § 37 (2) Hessisches Wassergesetz (HWG)

Ziel der Vorlage

Nach § 37 Absatz 2 Hessisches Wassergesetz (HWG) haben die Abwasserbeseitigungs-pflichtigen, das sind die Gemeinden, den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungs-kanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise durch die Hauseigentümer vorlegen zu lassen.

Informationen

Vom:
05.02.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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