Sitzungsvorlage 13-V-70-0007
Betreff
Grundsatzvorlage - Überwachung der Zuleitungskanäle gemäß § 37 (2) Hessisches Wassergesetz (HWG)
Ziel der Vorlage
Nach § 37 Absatz 2 Hessisches Wassergesetz (HWG) haben die Abwasserbeseitigungs-pflichtigen, das sind die Gemeinden, den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungs-kanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise durch die Hauseigentümer vorlegen zu lassen.
Informationen
Vom:
05.02.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang