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Sitzungsvorlage 13-V-11-2011

Betreff

Frauenförderplan der Dienststelle Stadtverwaltung für den Zeitraum 2014 bis 2019

Ziel der Vorlage

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) verpflichtet jede Dienststelle einen Frauenförderplan aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt unter Beteiligung der zuständigen Frauenbeauftragten. Der Frauenförderplan ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der 4. Frauenförderplan für den Zeitraum 2014 bis 2019 ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in der Dienststelle Stadtverwaltung.

Informationen

Vom:
25.03.2014
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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