Sitzungsvorlage 04-V-70-0012
Betreff
Jahresabschluss 2003 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW);
Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gemäß § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
02.11.2004
Art:
Öffentlicher Vorgang