Sitzungsvorlage 13-V-61-0047
Betreff
Bebauungsplan "Bürgerhaus Medenbach" im Ortsbezirk Medenbach - Satzungsbeschluss -
Ziel der Vorlage
Da sich das bestehende Bürgerhaus aus dem Jahr 1976 in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet und nur eingeschränkt genutzt werden kann, ist ein Neubau erforderlich. Gleiches gilt für die aktuellen Liegenschaften der Ortsverwaltung in der Fritz-Erler-Straße und der freiwilligen Feuerwehr an der Kirche in der Dorfmitte.
Um mögliche Synergien zu nutzen soll auf dem Gelände des jetzigen Bürgerhauses deshalb ein Ersatzneubau mit integrierter Feuerwehr, Ortsverwaltung und Funktionsräumen für den Sportplatz entstehen. Die durch die Nutzungszusammenlegung freiwerdenden Liegenschaften sollen anderen Nutzungen (z. B. Wohnnutzungen) zugeführt werden.
Um die neuen und die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 8 BauGB erforderlich.
Informationen
Vom:
19.11.2013
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Medenbach
Ergebnisse
19.12.2013
Stadtverordnetenversammlung
19.11.2013
Ortsbeirat Medenbach