Sitzungsvorlage 04-V-66-0219
Betreff
Anpassung Tempo-30-Zonen in Wiesbaden-Auringen an die geänderten Regelungen der STVO
Ziel der Vorlage
Die Straßenverkehrsbehörde wurde aufgefordert, die in Wiesbaden-Auringen bestehenden Tempo-30-Zonen unverzüglich an die geänderten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzupassen. Diese besagen, dass Tempo-30-Zonen nicht für die Straßen des übergeordneten Verkehrs auf weiteren Vorfahrtsstraßen angeordnet werden dürfen. Somit ist in Wiesbaden-Auringen das gesamte Hauptstraßennetz umzustellen.
Informationen
Vom:
22.03.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
16.06.2005
Stadtverordnetenversammlung
22.03.2005
Ortsbeirat Auringen