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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 04-V-66-0219

Betreff

Anpassung Tempo-30-Zonen in Wiesbaden-Auringen an die geänderten Regelungen der STVO

Ziel der Vorlage

Die Straßenverkehrsbehörde wurde aufgefordert, die in Wiesbaden-Auringen bestehenden Tempo-30-Zonen unverzüglich an die geänderten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzupassen. Diese besagen, dass Tempo-30-Zonen nicht für die Straßen des übergeordneten Verkehrs auf weiteren Vorfahrtsstraßen angeordnet werden dürfen. Somit ist in Wiesbaden-Auringen das gesamte Hauptstraßennetz umzustellen.

Informationen

Vom:
22.03.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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