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Sitzungsvorlage 04-V-61-0053

Betreff

Bebauungsplanentwurf "Tennelbachtal - 1. Änderung (Ergänzungsverfahren nach § 215a BauGB)" im Ortsbezirk Sonnenberg; Satzungsbeschluss

Ziel der Vorlage

In der Begründung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.04.2003 wird ausgeführt, dass der Bebauungsplan "Tennelbachtal" abwägungsfehlerhaft ist, indem er die Inte-ressen der Antragsteller an einer angemessenen baulichen Ausnutzung des Grundstückes Flur 17, Flurstück 406/4 über die so genannte 2-Wohnungs-Klausel (im Bebauungsplan festgesetzt) und die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,15 hinaus, zusätzlich durch die Festsetzung nicht überbaubarer Grundstücksflächen und der Festsetzung einer Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nicht berück-sichtigt. Diese Abwägungsmängel wurden anhand des Urteils im Einzelnen überprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren nach § 215 a Abs. 1 BauGB be-hoben werden können. Mit dieser Heilung kann der Bebauungsplan "Tennelbachtal" auch für das o.a. Grundstück Rechtsverbindlichkeit erlangen.

Informationen

Vom:
16.11.2004
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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