Sitzungsvorlage 04-V-36-0030
Betreff
Hochwasserschutz- und Hochwasserlenkungs-Maßnahmen im Ortskern Sonnenberg
Ziel der Vorlage
Beim Rambach im Ortskern Sonnenberg kommmt es durch die Einengungen im Bachlauf und bei den vorh. Brücken derzeit bereits bei 5-jährlichen Hochwasserereignissen zu Schäden im Straßenraum und den anliegenden Grundstücken.
Vorhandene Ufermauern sind nicht standfest und zu niedrig. Vorhandene Brücken stellen ein Hindernis im Hochwasserfall dar.
Die Stadt hat als Eigentümer des Gewässers nach §§ 28 bis 32 WHG und §§ 59 u. 60 HWG die Verpflichtung für den einwandfreien Zustand ihrer Anlagen zu sorgen und für Schäden aufzukommen.
Die Bürger von Sonnenberg erwarten, dass die Stadt den Sicherheitsansprüchen der Bürger nachkommt und die Hochwassergefahren abwehrt.
Als Maßnahmen zum Hochwasserschutz des Rambaches sind eine Verbreiterung des Gerinnes, Aufhöhung / Erneuerung der Mauern, Erneuerung der Brücken und Bau eines Entlastungskanales notwendig. Diese Maßnahmen erfordern den Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum, der in einigen Bereichen Mängel (u.a. Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer) aufweist. Diese können im Rahmen der Umsetzung der HWS- u. HWL-Maßnahmen mit behoben werden.
Informationen
Vom:
18.01.2005
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
10.03.2005
Stadtverordnetenversammlung
18.01.2005
Ortsbeirat Sonnenberg