Sitzungsvorlage 13-V-70-0006
Betreff
Wirtschaftsplan 2014/2015 und Mittelfristplanung 2016/2017 der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) sind gem. § 15 Eigenbetriebsgesetz verpflichtet, vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Dieser besteht aus dem Erfolgs-, Vermögens-, Investitions- und Stellenplan.
Informationen
Vom:
24.09.2013
Art:
Öffentlicher Vorgang