Sitzungsvorlage 13-V-70-0004
Betreff
Jahresabschluss 2012 der ELW - Feststellung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
24.09.2013
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
10.10.2013
Stadtverordnetenversammlung
25.09.2013
Revisionsausschuss