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Sitzungsvorlage 12-V-61-0049

Betreff

Bebauungsplan "Komponistenviertel" im Ortsbezirk Nordost - Satzungsbeschluss -

Ziel der Vorlage

Für zahlreiche Grundstücke im Bebauungsplanbereich B führt die Regelung zu den Mindestgrößen für Baugrundstücke zu einer Neubebauung mit Doppelhäusern. Um die städtebaulich wünschenswertere Bebauung mit Einzelhäusern bei gleicher Anzahl der Wohneinheiten zu ermöglichen, wird eine Ausnahme in die textlichen Festsetzungen im Bereich B aufgenommen, die unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf zwei je Gebäude begrenzt ist, eine Bebauung mit zwei Einzelhäusern auf Grundstücken mit einer Grundstücksgröße zwischen 1.000 - 1.200 m² erlaubt.

Informationen

Vom:
23.01.2013
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Nordost

Ergebnisse

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