Sitzungsvorlage 12-V-36-0025
Betreff
Entwurf Lärmaktionsplan Hessen , Teilplan Flughafen Frankfurt/M.
Ziel der Vorlage
Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr ist gemäß § 47d BImSchG ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Der Lärmaktionsplan lag in Papierform vom 03.09.2012 bis zum 05.10.2012 u. a. in Wiesbaden aus. Stellungnahmen können bis zum 19.10.2012 beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden. Mit dieser SV gibt der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden seine Stellungnahme ab. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Informationen
Vom:
06.11.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
22.11.2012
Stadtverordnetenversammlung