Sitzungsvorlage 12-V-70-0005
Betreff
Jahresabschluss 2011 der ELW - Festlegung des Jahresabschlusses; Ergebnisverwendung
Ziel der Vorlage
Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) sind gem. § 22 EigBGes verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Informationen
Vom:
19.09.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
04.10.2012
Stadtverordnetenversammlung
19.09.2012
Revisionsausschuss