Sitzungsvorlage 12-V-61-0015
Betreff
Bebauungsplan "Komponistenviertel" im Ortsbezirk Nordost
- Beschluss über die Ergänzung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss über die öffentliche Auslegung -
Ziel der Vorlage
Für zahlreiche Grundstücke im Bebauungsplanbereich B führt die bestehende Regelung zu den Mindestgrößen für Baugrundstücke bei einer Neubebauung zu einer Bebauung mit Dop-pelhäusern. Um die städtebauliche wünschenswertere, da aufgelockertere Bebauung mit Einzelhäusern bei gleicher Anzahl der Wohneinheiten zu ermöglichen, wird eine Ausnahme in die textlichen Festsetzungen im Bereich B aufgenommen, die, unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf zwei je Gebäude begrenzt ist, eine Bebauung mit zwei Einzelhäusern auf Grundstücken mit einer Grundstücksgröße zwischen 1.000 - 1.200 m² erlaubt.
Informationen
Vom:
22.08.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang
Beteiligung OBR:
Ortsbeirat Nordost
Ergebnisse
06.09.2012
Stadtverordnetenversammlung
22.08.2012
Ortsbeirat Nordost