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Politisches Informationssystem Wiesbaden (PIWi)

Sitzungsvorlage 12-V-70-0003

Betreff

Frauenförderplan der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) - Verlängerung

Ziel der Vorlage

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet die Stadt für die einzelnen Dienststellen Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen. Sie sind der Stadt-verordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuell gültige Frauenförderplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungs-gesetzes in der Dienststelle „Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW)“ und seine Geltungsdauer soll ausnahmsweise um zwei Jahre bis 31.12.2013 verlängert werden.

Informationen

Vom:
28.08.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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