Sitzungsvorlage 12-V-70-0003
Betreff
Frauenförderplan der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) - Verlängerung
Ziel der Vorlage
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz verpflichtet die Stadt für die einzelnen Dienststellen Frauenförderpläne unter Beteiligung der Frauenbeauftragten zu erstellen. Sie sind der Stadt-verordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der aktuell gültige Frauenförderplan ist die Grundlage für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungs-gesetzes in der Dienststelle Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) und seine Geltungsdauer soll ausnahmsweise um zwei Jahre bis 31.12.2013 verlängert werden.
Informationen
Vom:
28.08.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
06.09.2012
Stadtverordnetenversammlung