Sitzungsvorlage 12-V-36-0011
Betreff
Einführung einer Umweltzone - Darstellung der Kosten
Ziel der Vorlage
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) hat einen zweiten Planentwurf für die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Rhein-Main vorgelegt. Er enthält als ergänzende Maßnahme die Einführung einer Umweltzone, die die Luftqualität der Landeshauptstadt Wiesbaden - vor allem hinsichtlich der Stickstoffdioxidbelastung - weiter verbessern soll. Durch diese zusätzliche Maßnahme besteht die Gewährleistung, dass eine Fristverlängerung seitens der EU zwecks Einhaltung der seit dem 01.01.2010 bestehenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), bis zum Jahr 2015, bewirkt werden kann. Die Sitzungsvorlage beschreibt die Umsetzung der Maßnahme. Ein weiterer Bestandteil des Maßnahmenkatalogs der LH Wiesbaden und unverzichtbarer Baustein des Luftreinhalteplans ist das Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t, das erneut nicht in den Maßnahmenkatalog des Landes aufgenommen wurde, da das Land Hessen die Wirksamkeit anzweifelt. Die Untersuchungen zur Wirksamkeit eines LKW-Durchfahrverbotes erfordern eine Grundlagenuntersuchung, die eine Aussage zur Wirksamkeit dieser Maßnahme ermöglicht.
Informationen
Vom:
05.06.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang