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Sitzungsvorlage 12-V-01-0008

Betreff

Prüfungsbericht des Revisionsamts und Jahresabschluss 2009

Ziel der Vorlage

Der Jahresabschluss 2009 wurde den Gremien nach § 114s Abs. 9 HGO. mit SV 10-V-20-0061 zugeleitet und von der Stadtverordnetenversammlung per Beschluss Nr. 0595 v. 16.12.2010 dem Revisionsamt zur Prüfung zugeleitet. Das Revisionsamt hat auf der Grundlage von § 128 Abs. 1 HGO den Jahresabschluss geprüft, seine Ergebnisse in einem Schluss¬bericht zusammengefasst. Durch die materiellen Prüfungsfeststellungen wurden Korrekturen des Jahresabschlusses 2009 notwendig (Nachbuchungen), die einen Nachtrag erforderlich machten. Nunmehr werden der geprüfte Jahresabschluss mit Nachtrag und der Schlussbericht des Revisionsamtes mit Nachtrag nach § 114t i.V.m. § 114u Abs. 1 HGO zur Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Magistrats vorgelegt.

Informationen

Vom:
22.08.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang

Ergebnisse

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