Sitzungsvorlage 12-V-53-0100
Betreff
4. Fortschreibung Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Wiesbaden
Ziel der Vorlage
Das hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG) verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes, zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung Bereichspläne aufzustellen und diese in Abständen von höchstens vier Jahren zu überprüfen und fortzuschreiben. Diese Pläne enthalten Aussagen zur Rettungsdienstinfrastruktur und insbesondere zur Gesamtvorhaltung von Rettungsmitteln unter Bezug auf den aktuellen Bedarf. Soweit sich innerhalb des Überprüfungszeitraums wesentliche Änderungen ergeben, sind diese mit dem Bereichsbeirat nach § 16 Abs. 2 HRDG zu beraten und im Rahmen der Fortschreibung des Bereichsplans umzusetzen.
Informationen
Vom:
06.06.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang
Ergebnisse
21.06.2012
Stadtverordnetenversammlung