Sitzungsvorlage 12-V-20-0027
Betreff
Entwurf des Haushaltsplans 2012/2013 - Wirtschaftspläne städtischer Gesellschaften
Ziel der Vorlage
Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften, an denen die Stadt mit mehr als 50 % beteiligt ist, sind dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen (§ 1 GemHVO-Doppik). Die Körperschaften nehmen die Pläne folgender Gesellschaften zur Kenntnis:
Informationen
Vom:
16.05.2012
Art:
Öffentlicher Vorgang