TOP - 2. Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (Spielapparatesteuer- satzung)
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Ziel der Vorlage
Die zurzeit gültige Spielapparatesteuersatzung vom 08.12.2006 ist als Folge der jüngeren verwal-tungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Vergnügungssteuerrecht rechtlich angreifbar geworden. Dies betrifft insbesondere die derzeitigen Regelungen zur Begrenzung der Spielapparatesteuer-sätze (Kappungsgrenze). Zur Eindämmung der Spielsucht und Suchtprävention wird der Steuer-satz für Geldspielapparate in Spielhallen und Gaststätten erhöht.