TOP - 6. Gesellschaftsvertragsänderungen
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Ziel der Vorlage
Nach den Gesellschaftsverträgen der beiden Unternehmen ist die Stadtkämmerin / der Stadtkämmerer kraft ihres/seines Amtes Aufsichtsratsmitglied. Sie/Er soll die Möglichkeit bekommen, ihr/sein Amt an eine/n Mitarbeiterin/er zu delegieren.