TOP - 12. Nachtrag zur Unterstützung der European School International University (EBS)
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Ziel der Vorlage
Das Engagement der LHW im Rahmen der "Zwei-Standorte-Politik" der European Business School (EBS) ist per beschlossenen Zuschussvertrag geregelt. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse ist durch von der EBS vorzulegende Bankbürgschaft gesichert. Die Sicherungsmöglichkeit soll um das Instrument des "Grundpfandrechtes" (dingliche Sicherung) erweitert werden.