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TOP - 9. WIM Wiesbadener Immobilienmanagement GmbH Gesellschaftsvertragsänderung - Aufsichtsrat

Ziel der Vorlage
Die in der Sitzungsvorlage Nr. 08-V-20-0052 vorgelegten Gesellschaftsvertragsänderungen bei der WIM Wiesbadener Immobilienmanagement GmbH werden im Punkt Aufsichtsratsbesetzung, § 8 (1) lit. b), dahingehend geändert, dass bei der Besetzung des Aufsichtsrates eine größere Handlungsfreiheit für die Stadtverordnetenversammlung entsteht.