TOP - 12.10 Finanzmittel Ortsbeirat - Werbegemeinschaft Kranzplatz e. V.
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Abstimmungs-Ergebnis
Das OBM Scholtz hat dem OBR eine mögliche Befangenheit angezeigt. Der OBR hat im vorliegenden Fall einvernehmlich keine Befangenheit festgestellt.
Bei Enthaltung OBM Scholtz angenommen