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TOP - 24. Grundstück Welfenstraße 3, 3a und 3b - Vorkaufsrecht gem. § 24 und 25 BauGB - Fristablauf: 11.03.2008

Ziel der Vorlage
Es wurde ein bebautes Gewerbegrundstück verkauft, das im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Mainzer Straße, Bereich D“ liegt. Auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes soll verzichtet werden, da diese mit erheblichen Kosten für den Grunderwerb sowie Folgekosten verbunden wäre und zudem die Stadt auf Ihre Planungsziele langfristig auch über entsprechende planungsrechtliche Steuermittel hinwirken kann.