TOP - 5. Festlegung der Anzahl der Stellvertreter/innen der Stadtverordnetenvorsteherin/des Stadtverordnetenvorstehers (§ 1 der Hauptsatzung und § 7 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung)
TOP-Informationen
Gremium:
Vorgang:
Abstimmungs-Ergebnis
Einstimmig