TOP - 1. Mietpreisbremse bei GWW und GeWeGe vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
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Ziel der Vorlage
Der von der Stadtverordnetenversammlung am 13. Februar 2020 beschlossene Erprobungszeitraum der Mietpreisbremse bei GWW und GeWeGe wurde in den Jahren 2022 und 2023 für jeweils ein Jahr verlängert. Mit einer weiteren Verlängerung im Jahre 2024 wurde die Mietpreisbremse für alle Gebäudeklassen bis Ende 2025 beschlossen. Mit dieser Vorlage soll rückwirkend zum 1.1.2026 eine Begrenzung der Mietpreiserhöhung von 2 % der Grundmiete pro Jahr, bzw. 6% der Grundmiete pro Mieterhöhung innerhalb
von drei Jahren für alle Mieterinnen und Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWW/GeWeGe beschlossen werden.