TOP - 2.2 Finanzmittel Ortsbeirat - Dachverband Klarenthaler Vereinigungen e. V. - Umwidmung
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Abstimmungs-Ergebnis
Bei Enthaltung OBM Lorenz angenommen.
OV Koch hat wegen Befangenheit gemäß der §§ 25 HGO und 6 GO OBR (Widerstreit der Interessen) weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen und während der gesamten Zeit den Sitzungssaal verlassen. Die Sitzungsleitung hat der stv. Vorsitzender Kern übernommen.